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Presse

Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörigen, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung erteilt werden zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t, auch mit Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt.

Die stetig steigende Anzahl von technischen Hilfeleistungen bei denen die Motorsäge zum Einsatz kommt, macht es erforderlich den Personenkreis an Feuerwehr-Motorsägenführer stetig zu erweitern. In Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband wurde, wie bereits in den Jahren 2013 und 2016, ein Motorsägen-Lehrgang unter dem Ausbildungsmotto Eine gute Ausbildung gibt Sicherheit und trägt maßgeblich zum Einsatzerfolg bei“  für Angehörige der Feuerwehr Heusweiler am 24. und 25.03.2017 angeboten.

Nach der einstimmigen Wahl vom 04.02.2017 wurde Torsten Pörtner am 03.03.2017 in einer kleinen Feierstunde in Anwesenheit von Wehrführer und erstem Regionalverbandsbrandmeister Christian Ziegler, des Fachbereichsleiter Bürgerdienste Klaus Thinnes und dem Sachbearbeiter Brandschutz Stefan Groß offiziell von Bürgermeister Thomas Redelberger zum stellvertretenden Löschbezirksführer des Löschbezirks Wahlschied ernannt.

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