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Eiweiler

Am Samstag den 10.12.2016 hat SR-Redakteur Martin Honnigfort mit einem Kamerateam die Feuerwehr Heusweiler besucht. Da es landesweit immer häufiger zu Zusammenlegungen von Löschbezirken kommt und dadurch auch in einigen Feuerwehren der Widerstand der Feuerwehrkameraden wächst, recherchierte Honnigfort am Beispiel der Feuerwehren Überherrn und Heusweiler die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Verwaltungen bei diesem hochsensiblen Thema.

Den vollständigen Bericht aus der Sendung „Wir im Saarland – Das Magazin“ können Sie mit dem untenstehenden Link ab 00:23:48 sehen:

Die Löschbezirke Heusweiler, Eiweiler und Hirtel wurden auf Grund einer BMA Brandmeldung zum Gewerbepark Eiweiler alarmiert. Durch angebranntes Essen kam es zur Auslösung der Brandmeldeanlage. Es wurde eine Erkundung der EST durchgeführt und die Anlage in Ruhe versetzt. Weitere Maßnahmen waren seitens der Feuerwehr nicht erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Zehn Löschbezirke – eine Feuerwehr!

Jahresbericht, Ernennungen und Ehrungen bei der letzten Dienstbesprechung der Feuerwehr Heusweiler im Jahr 2016

152 Einsätze mit 1679 Stunden und 1699 Mann, so die Einsatzzahlen der Feuerwehr Heusweiler, die Wehrführer Christian Ziegler in seinem Jahresbericht bei der letzten Dienstbesprechung in 2016 am 1. Dezember im Heusweiler Rathaus nannte.

Der Löschbezirk Eiweiler wurde mit dem Alarmstichwort "Erkundung Brand" in die Straße Junkersfeld alarmiert. Bei der Erkundung wurde festgestellt, dass die Brandgeruchwahrnehmung durch ein erstes anfeuern eines neuen Kaminofen hervorgerufen wurde. Es waren keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

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