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Wahlschied

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Freunde und Interessierte der Feuerwehr Heusweiler,

die Vorweihnachtszeit dient auch uns dazu die vergangenen Monate zu reflektieren. Auch in 2017 mussten wir uns wieder zahlreichen Herausforderungen stellen, auch wenn die Einsatzzahlen gegenüber 2016 rückläufig sind. Dennoch musste die Feuerwehr Heusweiler rund 129 Mal im Berichtszeitraum zu Brand- und Hilfeleistungseinsätzen im gesamten Gemeindegebiet ausrücken, um unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notsituationen zu helfen.

Wie üblich zum Jahresende lud Bürgermeister Thomas Redelberger als „Chef der Wehr“ alle Führungskräfte der Feuerwehr Heusweiler, die Ortsvorsteher, die Fraktionssprecher im Gemeinderat und Verwaltungsspitzen am 30.11.2017 in den Rathausfestsaal ein. Auf der Tagesordnung standen der Jahresbericht der Wehrführung 2017, Mitteilungen und Verschiedenes, sowie Beförderungen, Ehrungen, Bestellungen  und Ernennungen.

Durch angebranntes Essen hatte die Brandmeldeanlage in einem Seniorenheim im Ortsteil Holz ausgelöst. Die BMA wurde zurückgestellt. Auf Grund der Rauchentwicklung im betroffenen Bereich wurden Belüftungsmaßnahmen durchgeführt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Löschbezirke Wahlschied und Holz wurden zu einem gemeldeten Autobrand auf die BAB 1 alarmiert. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle wurde ein PKW in Vollbrand vorgefunden. Personen waren nicht im Fahrzeug eingeschlossen. Von einem Trupp unter PA wurde der PKW abgelöscht. Des Weiteren wurden in Absprache mit der Polizei Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt und der Pannendienst unterstützt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

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