Vom 27.09. bis zum 29.09.2024 fand im Löschbezirk Wahlschied eine Realbrandausbildung der Feuerwehr Heusweiler statt. Im Mittelpunkt der Schulung stand ein feststoffbefeuerter Überseecontainer der Firma DELTA Safety & Protection GmbH, der als Übungsanlage diente. Unter der Leitung von Ausbilder Thorsten Kircher erhielten rund 60 Atemschutzgeräteträger aus allen sieben Löschbezirken der Gemeinde die Möglichkeit, realitätsnahe Brandszenarien zu trainieren.
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Die Feuerwehr Heusweiler wurde am Sonntag Mittag mit dem Einsatzstichwort "Brand 3 ausgelöste Brandmeldeanlage" in die Habach zu dem dort befindlichen psychiatrischen Pflegeheim alarmiert.
Vor Ort wurde eine Rauchentwicklung im Wäscheraum als Auslösegrund beschrieben. Das Personal hatte die betreffenden Geräte bereits vor Eintreffen der Feuerwehr vom Strom getrennt. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Eppelborn gingen zur Erkundung und Kontrolle vor. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurden die Einsatzkräfte und Fahrzeuge der Feuerwehr Heusweiler durch den Einsatzleiter entlassen.
Im Rahmen eines Brandeinsatzes in der Trierer Straße wurden die Einsatzkräfte und die Polizei auf eine Ölspur aufmerksam, welche sich entlang des Straßenverlaufs der Trierer Straße befand.
Mittels Ölbindemittel wurde das Öl aufgenommen und nach Abschluss aller Maßnahmen die Straße durch die Polizei wieder freigegeben.>
Anschließend rückten die Einsatzkräfte wieder ein.
Am Mittag des 25. September wurde die Feuerwehr Heusweiler mit dem Einsatzstichwort "Wohnhausbrand" in die Trierer Straße nach Heusweiler alarmiert.
Feuerwehr Heusweiler und Ordnungsamt führten Verkehrsschau durch
Am 24. September 2024 hat die Feuerwehr Heusweiler, Fachbereich Vorbeugender Brandschutz, gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Heusweiler eine Verkehrsschau im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Diese Überprüfung findet alle zwei Jahre statt und dient dazu sicherzustellen, dass Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall ohne Verzögerungen die Einsatzstelle erreichen können. Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, ob falsch parkende Fahrzeuge die Zufahrt behindern.
