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Brandinspekteur

Vergangenen Samstag fand in der Glück-Auf-Halle in Holz turnusgemäß die Wehrführerwahl der Feuerwehr Heusweiler statt. Die Amtszeit des Wehrführers bzw. seiner beiden Stellvertreter beträgt 6 Jahre. Gewählt wurden der Wehrführer und erstmals ein zweiter Stellvertreter. Zu der Wahl kamen 202 aktive Feuerwehrleute der Feuerwehr Heusweiler. Dirk Ziegler, der erste stellvertretende Wehrführer, ist noch bis Ende 2019 gewählt.

Am 23.09.2017 um 16:43 Uhr wurden die Löschbezirke Heusweiler, Eiweiler und Hirtel mit dem Einsatzstichwort „Explosion Brand“ in die Hirteler Strasse im Ortsteil Hirtel alarmiert. Aus noch ungeklärter Ursache kam es dort in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss zu einer Explosion. Die Maßnahmen der Feuerwehr waren die Erstversorgung von zwei schwerverletzten Personen, einem Mittelschwerverletzten, einem Leichtverletzten und mehrerer unter Schock stehender Personen sowie die Räumung des gesamten Gebäudekomplexes.

Bei der gestrigen Anhörung der Wehrführer des Regionalverbandes bei dem Sicherheitsdezernenten der Stadt Saarbrücken Harald Schindel, ist unser Wehrführer Christian Ziegler einstimmig als erster Regionalverbandsbrandmeister des Regionalverbandes Saarbrücken vorgeschlagen worden.

Durch die Novellierung des SBKG (Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland) wurde das Amt des Regionalverbandsbrandmeisters neu geschaffen.

Amtshilfe für die Polizei.


Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Nachalarmierung durch den Löschbezirk Riegelsberg zu einem Wohnhausvollbrand.


Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.