Follow Feuerwehr Heusweiler on:

12/45

Der Löschbezirk Wahlschied wurde zu einem Wasserschaden in die Straße "Zur Bellevue" alarmiert. Das Wasser wurde mittels Wassersauger und Tauchpumpen entfernt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Wahlschied wurde mit dem Stichwort "Baum in Stromleitung" in die Vorstadtstraße alarmiert. Durch den Einsatzleiter wurde die DLK des Löschbezirk Heusweiler nachalarmiert. Von der DLK aus wurde die Baumspitze mittels der Bügelsäge entfernt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Wahlschied wurde zu einem Wasserschaden in den Lilienweg alarmiert. Das Wasser wurde mittels Wassersauger und Tauchpumpen entfernt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Löschbezirke Heusweiler, Holz und Wahlschied wurden zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf die BAB 1 alarmiert. Nach der Erkundung durch den Einsatzleiter an der Einsatzstelle stellte sich heraus, dass keine Personen im Fahrzeug eingeklemmt waren.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Löschbezirke Heusweiler, Holz und Wahlschied wurden zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf die L247 alarmiert. Nach der Erkundung durch den Einsatzleiter an der Einsatzstelle stellte sich heraus, dass keine Personen im Fahrzeug eingeklemmt sind. Somit waren keine Maßnahmen für die Feuerwehr erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Löschbezirke Heusweiler, Holz, Kutzhof, Lummerschied und Wahlschied wurden auf Grund einer BMA Auslösung im Objekt einer Firma im Industriegebiet der Hochstraße Wahlschied mit dem Stichwort "Brand 3" alarmiert. Es wurde eine Erkundung des betroffenen Gebäudes durchgeführt und die BMA in Ruhe versetzt. Weitere Maßnahmen waren seitens der Feuerwehr nicht erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Feuerwehr Heusweiler wurden mit den Löschbezirken Heusweiler, Holz und Wahlschied mit dem Alarmstichwort "Verkehrsunfall mit Person" nach Holz alarmiert. Auf der Saarstraße kam es zum Zusammenprall zweier Fahrzeuge. Eine Person wurde durch den Rettungsdienst befreit, die andere Person wurde in Absprache mit dem Rettungsdienst durch die Einsatzkräfte mittels hydraulischem Rettungsgerät befreit. Des Weiteren wurden der Brandschutz sichergestellt und Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Abschließend wurde die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Löschbezirke Heusweiler, Holz und Wahlschied wurden zu einem Verkehrsunfall auf die BAB 8 alarmiert. Die Einsatzstelle wurde von der zeitgleich alarmierten Feuerwehr Saarwellingen abgearbeitet. Somit waren keine Maßnahmen für die Einsatzkräfte aus Heusweiler erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Durch angebranntes Essen hatte die Brandmeldeanlage in einem Seniorenheim im Ortsteil Holz ausgelöst. Die BMA wurde zurückgestellt. Auf Grund der Rauchentwicklung im betroffenen Bereich wurden Belüftungsmaßnahmen durchgeführt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Löschbezirke Wahlschied und Holz wurden zu einem gemeldeten Autobrand auf die BAB 1 alarmiert. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle wurde ein PKW in Vollbrand vorgefunden. Personen waren nicht im Fahrzeug eingeschlossen. Von einem Trupp unter PA wurde der PKW abgelöscht. Des Weiteren wurden in Absprache mit der Polizei Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt und der Pannendienst unterstützt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Seiten