Follow Feuerwehr Heusweiler on:

1/43

LF 16/16 Heusweiler

Die Löschbezirke Holz, Berschweiler, Wahlschied und Heusweiler wurden zu einem Heckenbrand in der Heusweiler Straße alarmiert. Durch einen Feuerwehrkameraden des LB Berschweiler, der sich gerade in der Nähe befand, wurde der größte Teil der Hecke mit dem Gartenschlauch gelöscht. Nachlöscharbeiten wurden mit dem Schnellangriff des LB Holz durchgeführt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Obersalbach-Kurhof wurde mit dem Alarmstichwort "Flächenbrand klein" in die Sprenger Straße alarmiert, dort brannte Gehölz auf einer Fläche von ca. 100 m2. Nach der Erkundung wurde durch den Einsatzleiter der Löschbezirk Heusweiler nachalarmiert. Die Einsatzkräfte führten die Brandbekämpfung mittels 1 C-Rohr und 2 Druckschlauch S durch.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Heusweiler wurde zu einer Ölspur auf den Parkplatz "Wittum" alarmiert. Es lief Kraftstoff aus einem Kanister aus. Mittels Ölbindemittel wurde die betroffene Stelle abgestreut und die Flüssigkeit aufgenommen.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

In den frühen Morgenstunden wurden die Löschbezirke Kutzhof, Numborn und Heusweiler zu einem PKW-Brand auf der L 265 zwischen Kutzhof und Lummerschied, unter der Autobahnbrücke, alarmiert. Das zuerst eintreffende Löschfahrzeug des LB Kutzhof führte mit einem Trupp unter PA die Brandbekämpfung mittels Druckschlauch S durch. Der Löschbezirk Heusweiler leuchtete die Einsatzstelle aus.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Heusweiler wurde mit den Alarmstichwort "Flächenbrand klein" auf die L136 zwischen Heusweiler und Holz alarmiert. Nach einer Erkundung im gemeldeten Bereich der Landstraße wurde kein Flächenbrand vorgefunden. Somit waren keine weiteren Maßnahmen für die Feuerwehr erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Feuerwehr Heusweiler wurde mit dem Alarmstichwort "Autobrand 2, Brand einer landwirtschaftlichen Maschine" in die Numborner Straße alarmiert. Bei Ankunft an der Einsatzstelle, die von den Löschbezirken Heusweiler, Berschweiler, Holz, Numborn und Wahlschied angefahren wurde, brannte eine landwirtschaftliche Nutzfläche in größerem Ausmaß. Die landwirtschaftliche Maschine war nicht betroffen. Die Brandbekämpfung wurde von mehreren C-Rohren und mittels Brandpatschen durchgeführt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Die Löschbezirke Heusweiler und Obersalbach-Kurhof wurden zu einem Verkehrsunfall auf die L141 alarmiert. Durch die Einsatzkräfte wurde, neben dem Sicherstellen des Brandschutzes, die Einsatzstelle abgesichert und ausgeleuchtet. Die auslaufenden Betriebsstoffe wurden mittels Bindemittel aufgenommen und der Entsorgung zugeführt. Abschließend wurde die Einsatzstelle zur Freigabe an die Polizei übergeben.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Heusweiler wurde zu auslaufende Betriebsstoffe in die Straße "Am Hirtenbrunnen" alarmiert. Die Verunreinigung auf der Straße wurde auf Anordnung der Polizei mit Bindemittel aufgenommen und der Entsorgung zugeführt. Abschließend wurde die Einsatzstelle zur Freigabe an die Polizei übergeben.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Seitens der Feuerwehr waren keine Maßnahmen erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Heusweiler wurde zu einem Anwesen in die Eisenbahnstraße gerufen. Mittels Sandsäcken wurde ein weiteres Eindringen des Wassers verhindert. Das bereits im Keller befindliche Wasser wurde mit einer Tauchpumpe entfernt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Seiten