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Heusweiler

Der Löschbezirk Heusweiler wurde zu einem Stechinsektennest im Gefahrenbereich für Menschen alarmiert. Das Nest wurde aus dem Gefahrenbereich entfernt und umgesiedelt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Löschbezirk Heusweiler wurde mit der Meldung "Erkundung Brand, unklare Rauchentwicklung aus Wald" alarmiert. Nach einer Erkundung konnte die Ursache des Rauches festgestellt werden, jedoch waren keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr erforderlich.

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Durch angebranntes Essen und leichte Rauchentwicklung löste die Brandmeldeanlage in einem Pflegeheim in Holz aus. Seitens des Löschbezirks Holz wurden Lüftungsmaßnahmen durchgeführt und die BMA zurückgestellt.

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Keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr erforderlich.

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Der Löschbezirk Heusweiler wurde zu einem Stechinsektennest im Gefahrenbereich für Menschen alarmiert. Das Nest wurde aus dem Gefahrenbereich entfernt und umgesiedelt.

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Nachlöscharbeiten zu Einsatz Nr. 62.

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Die Anfahrt
Wasser marsch!
Löschangriff

Das Mini-Saarland in Heusweiler hat seine Tore geschlossen. Durchschnittlich 310 Kinder waren jeden Tag hier aktiv - sie organisierten die Verwaltung ihres kleinen Landes, suchten sich Arbeit, backten Brötchen und erlebten vieles mehr. Ein Arbeitsplatz bei der Feuerwehr des Mini-Saarlands war auch in der dritten Woche sehr gefragt.

Der Löschbezirk Heusweiler wurde telefonisch zu Nachlöscharbeiten zur vorherigen Einsatzstelle gerufen. Mittels 1 C-Rohr wurden diese Maßnahmen durchgeführt.

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Brand eines Misthaufens auf einer Fläche von ca. 10x30 Meter. Der Löschbezirk Heusweiler führte die Brandbekämpfung durch die Vornahme von 4 C-Rohren durch. Der Löschbezirk Obersalbach-Kurhof stellte die Löschwasserversorgung aus einem nahegelegen Weiher her.

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Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr notwendig.

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