Heusweiler
Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörigen, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung erteilt werden zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t, auch mit Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt.
Die stetig steigende Anzahl von technischen Hilfeleistungen bei denen die Motorsäge zum Einsatz kommt, macht es erforderlich den Personenkreis an Feuerwehr-Motorsägenführer stetig zu erweitern. In Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband wurde, wie bereits in den Jahren 2013 und 2016, ein Motorsägen-Lehrgang unter dem Ausbildungsmotto „Eine gute Ausbildung gibt Sicherheit und trägt maßgeblich zum Einsatzerfolg bei“ für Angehörige der Feuerwehr Heusweiler am 24. und 25.03.2017 angeboten.