Die Feuerwehr Heusweiler verfügt aktuell über 100 ausgebildete Motorsägen-Führer. Die stetig steigende Anzahl von technischen Hilfeleistungen, bei denen die Motorsäge zum Einsatz kommt, macht es erforderlich den Personenkreis an Motorsägen-Führer bei der Feuerwehr stetig zu erweitern. Wie bereits 2013 wurde auch dieses Jahr in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband ein Motorsägen-Lehrgang unter dem Ausbildungsmotto „Eine gute Ausbildung gibt Sicherheit und trägt maßgeblich zum Einsatzerfolg bei“ für Angehörige der Feuerwehr Heusweiler am 10.
Ausbildung
Wie auch andere Berufsgruppen, die Gefahren ausgesetzt sein können, muss auch die Feuerwehr (hierbei wird nicht zwischen Freiwilligen, Berufs- oder Werkfeuerwehren unterschieden) eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Man spricht bei dieser persönlichen Ausrüstung nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 1 von einer Mindestausrüstung.
Er ist fester Bestandteil der Feuerwehrgrundausbildung, wird jedoch vielerorts stiefmütterlich behandelt. Die Rede ist vom sogenannten „Leiterhebel“, welcher zur Rettung von immobilen Personen aus schwer erreichbaren Höhen dient. Ist z.B. der Untergrund der Einsatzstelle nicht dicht genug um den Drehleitern der Feuerwehren sicheren Stand zu gewährleisten, kann es vorkommen, dass die Rettung des Patienten über den Drehleiterkorb nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Leiterhebel eine sinnvolle Alternative.
Der Feuerwehrverband des Regionalverbandes bietet auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit dem ADAC Saarland ein Fahrsicherheitstraining für Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen an.
Erstmalig werden 2015 auch Aufbaukurse für diejenigen angeboten, die in den vergangenen Jahren einen Grundkurs absolviert haben.
Von der Feuerwehr Heusweiler haben in den letzten beiden Jahren insgesamt 26 Kameraden an einem Grundkurs teilgenommen.
Am vergangenen Samstag haben zwei Kameraden des LB Heusweiler den ersten Aufbaukurs auf dem Übungsgelände in Sulzbach absolviert.
Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörige, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist eine Einweisung von insgesamt 10 Stunden durch einen Fahrlehrer oder eine dazu berechtigte Person, die den Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule besucht hat, sowie eine praktische Prüfung.