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Wahlschied

Er ist fester Bestandteil der Feuerwehrgrundausbildung, wird jedoch vielerorts stiefmütterlich behandelt. Die Rede ist vom sogenannten „Leiterhebel“, welcher zur Rettung von immobilen Personen aus schwer erreichbaren Höhen dient. Ist z.B. der Untergrund der Einsatzstelle nicht dicht genug um den Drehleitern der Feuerwehren sicheren Stand zu gewährleisten, kann es vorkommen, dass die Rettung des Patienten über den Drehleiterkorb nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Leiterhebel eine sinnvolle Alternative.

Der Feuerwehrverband des Regionalverbandes bietet auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit dem ADAC Saarland ein Fahrsicherheitstraining für Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen an.

Erstmalig werden 2015 auch Aufbaukurse für diejenigen angeboten, die in den vergangenen Jahren einen Grundkurs absolviert haben.

Von der Feuerwehr Heusweiler haben in den letzten beiden Jahren insgesamt 26 Kameraden an einem Grundkurs teilgenommen.

Am vergangenen Samstag haben zwei Kameraden des LB Heusweiler den ersten Aufbaukurs auf dem Übungsgelände in Sulzbach absolviert.

Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörige, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilt werden.

Voraussetzung hierfür ist eine Einweisung von insgesamt 10 Stunden durch einen Fahrlehrer oder eine dazu berechtigte Person, die den Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule besucht hat, sowie eine praktische Prüfung.

Die Löschbezirke Holz, Wahlschied und Heusweiler wurden mit dem Alarmstichwort "Unterstützung Rettungsdienst" zum einen Wohnhaus nach Holz gerufen. Eine erkrankte Person, die nicht durch das Treppenhaus transportiert werden konnte, wurde über die Drehleiter aus dem 1. OG gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Gemeldet wurde ein Verkehrsunfall mit 2 eingeklemmten Personen auf der B268 Ortsumgehung Eiweiler, in Richtung Landsweiler. Beim Eintreffen der ersten Einheit an der Einsatzstelle stellte sich diese Meldung jedoch als nicht zutreffend heraus. Es wurde kein verunfallter Kraftwagen vorgefunden. An der besagten Örtlichkeit fanden Rodungsarbeiten statt, bei denen sich ein Unfall ereignet hatte. Es waren keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr erforderlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
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