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Lummerschied

Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörige, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilt werden.

Voraussetzung hierfür ist eine Einweisung von insgesamt 10 Stunden durch einen Fahrlehrer oder eine dazu berechtigte Person, die den Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule besucht hat, sowie eine praktische Prüfung.

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