Wie auch andere Berufsgruppen, die Gefahren ausgesetzt sein können, muss auch die Feuerwehr (hierbei wird nicht zwischen Freiwilligen, Berufs- oder Werkfeuerwehren unterschieden) eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Man spricht bei dieser persönlichen Ausrüstung nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 1 von einer Mindestausrüstung.
Lummerschied
Der Feuerwehrverband des Regionalverbandes bietet auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit dem ADAC Saarland ein Fahrsicherheitstraining für Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen an.
Erstmalig werden 2015 auch Aufbaukurse für diejenigen angeboten, die in den vergangenen Jahren einen Grundkurs absolviert haben.
Von der Feuerwehr Heusweiler haben in den letzten beiden Jahren insgesamt 26 Kameraden an einem Grundkurs teilgenommen.
Am vergangenen Samstag haben zwei Kameraden des LB Heusweiler den ersten Aufbaukurs auf dem Übungsgelände in Sulzbach absolviert.
Am Sonntag, 08.02.15, fand der Elterninformationsvormittag der Jugendfeuerwehr statt. Viele Eltern folgten der Einladung in die Räumlichkeiten des Löschbezirks Heusweiler.
Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörige, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist eine Einweisung von insgesamt 10 Stunden durch einen Fahrlehrer oder eine dazu berechtigte Person, die den Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule besucht hat, sowie eine praktische Prüfung.