Neuer Fachbereich Vorbeugender Brandschutz hat 1. Aufgabenstellung erfolgreich umgesetzt

Wie bereits berichtet, gehörte zu den ersten Aufgaben des neuen Fachbereichs Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Heusweiler einheitliche, technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen in der Gemeinde Heusweiler zu erstellen. Dieser ersten Aufgabe haben sich die vier Mitarbeiter des Fachbereichs Vorbeugender Brandschutz unter der Führung von Fachbereichsleiter Michael Sinnwell in den letzten Wochen angenommen.

Die Mitarbeiter im Fachbereich Vorbeugender Brandschutz sind alle auf Grund ihres beruflichen Werdegangs mit den Themen technischer und baulicher Brandschutz, insbesondere mit der Projektierung, Planung, Bau und Wartung von Brandmeldeanlagen, bestens vertraut. Insgesamt gibt es z.Zt. in der Gemeinde Heusweiler sieben bauliche Anlagen welche mit Brandmeldeanlagen ausgestattet sind. Zwei weitere bauliche Anlagen, die mit Brandmeldeanlagen ausgestattet werden müssen, kommen im Laufe des Jahres 2014 dazu. Brandmeldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung auf eine Leitstelle dienen im Rahmen des Brandschutzkonzeptes baulicher Anlagen dazu, bei Ausbruch eines Brandes den Gefahrenbereich zu lokalisieren und die Feuerwehr direkt zu alarmieren. Die jetzt vom Fachbereich Vorbeugender Brandschutz erarbeiteten Aufschaltbedingungen ergänzen die Mindestanforderungen nach DIN 14675 für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen. Sie nennen die Voraussetzungen unter denen eine Brandmeldeanlage in der Gemeinde Heusweiler aufgeschaltet oder abgeschaltet werden kann und regeln nach in Kraft Treten die Verfahrensweise.

Neben den neu erstellten Aufschaltbedingungen hat der Mitarbeiter Lothar Forster des Fachbereichs Vorbeugender Brandschutz eine Brandmelde-Schulungsanlage (s. Foto) gebaut, an der zukünftig alle Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Heusweiler ausgebildet werden. In den kommenden Wochen wird sich der Fachbereich Vorbeugender Brandschutz mit dem Thema Brandsicherheitswachen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Sicherheitswachen vom 23. Juli 2012 beschäftigen. Nach § 36 Satz 1 SBKG können die für die Gefahrenverhütungsschau zuständigen Behörden (Gemeinden) bei Veranstaltungen, bei denen im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen Gefahr bringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen gefährdet werden kann, vom Veranstalter oder der Veranstalterin verlangen, dass eine Brandsicherheitswache und eine Sanitätswache (Sicherheitswache) eingerichtet werden sowie deren Art und Umfang bestimmen. Der Umfang, wie die der Stärke, Qualifikation und Ausrüstung der einzusetzenden Brandsicherheitswache soll in der Feuerwehr Heusweiler einheitlich geregelt und durchgängig in allen Versammlungsstätten und bei allen Veranstaltungen, die eine Brandsicherheitswache erfordern, in der Gemeinde Heusweiler umgesetzt werden.