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Berschweiler

Am Mittwoch Nachmittag wurde durch den Pflegedienst, die Feuerwehr aus Berschweiler und Heusweiler zur Unterstützung angefordert. Eine hilfebedürftige Person war nicht mehr in der Lage dem Plege.- und Rettungsdienst die Wohnungstür selbst zu öffnen. Mittels Steckleiter wurde sich, durch ein offenes Fenster im 1.OG, zutritt zur Wohnung verschafft. Nachdem es den Kameraden gelungen war, trotz eines bissigen Hundes in der Wohnung, zur Person vorzudringen wurde von innen die Wohnungstür geöffnet und die Person an den Rettungsdienst übergeben.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Am Samstag, dem 5. Dezember kommt der Nikolaus um 17:00 Uhr in das Gerätehaus der Feuerwehr Berschweiler. Der Nikolaus würde sich freuen, wenn alle Kinder aus Berschweiler und Umgebung zu ihm in das Gerätehaus kommen würden und er teilte der Feuerwehr Berschweiler auch mit, dass er eine schöne Nikolausgeschichte vorlesen wird und anschließend jedes Kind eine Nikolaustüte erhält.
Auch alle Eltern und Großeltern sind herzlich eingeladen. Auf Wunsch der Bevölkerung hat die Feuerwehr Berschweiler diese Tradition 2013 wieder aufleben lassen, die
Die Löschbezirke Holz, Berschweiler und Heusweiler wurden mit dem Alarmstichwort "Brand 3, Brand im Heizungsraum" in die Unterdorfstrasse nach Holz alarmiert. Bei Ankunft der ersten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle wurde eine Rauchentwicklung im Anwesen festgestellt. Die Brandbekämpfung wurde von einem Trupp unter PA durchgeführt, die Bewohner des Hauses wurden zur Behandlung an den Rettungsdienst übergeben. Weiter wurden Belüftungsmaßnahmen in dem Gebäude durchgeführt. Abschließend wurde die Einsatzstelle an den zuständigen Schornsteinfeger übergeben.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

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