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Wahlschied

Die Feuerwehr Heusweiler wurde mit den Löschbezirken Mitte, Holz und Wahlschied auf die BAB 8 alarmiert. Den anrückenden Einsatzkräften wurde mitgeteilt, dass es kurz vor der Ausfahrt Heusweiler, in Fahrtrichtung Luxemburg, zu einem PKW-Unfall gekommen ist und 2 PKWs auf dem Dach liegen würden. Nach der Erkundung durch den Einsatzleiter stellte sich heraus, dass keine Personen eingeklemmt sind. Die Einsatzstelle wurde abgesichert und ausgeleuchtet, des Weiteren wurde das Abschleppunternehmen bei der Bergung der verunfallten PKWs unterstützt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

Der Verein "Förderer des Löschbezirks Wahlschied e.V." unterstützt den Löschbezirk Wahlschied finanziell, materiell und personell bei der Durchführung von Veranstaltungen, sowie bei der Beschaffung von zusätzlichem feuerwehrtechnischem Gerät und sonstigen Materialien.

Der Jahresbeitrag wurde durch die Mitgliederversammlung auf 30,00 € jährlich (2,50 € monatlich) festgesetzt.

Wenn Sie den Löschbezirk Wahlschied auf diesem Wege unterstützen möchten, würden wir uns freuen Ihren ausgefüllten Aufnahmeantrag entgegennehmen zu können.

Die Löschbezirke Mitte, Holz und Wahlschied wurden mit dem Stichwort "VU mit Person" auf die BAB 1 in Fahrtrichtung Saarbrücken alarmiert.

Vor Ort wurde nach der Erkundung durch den Einsatzleiter ein verunfalltes Fahrzeug festgestellt, aus welchem eine betroffene Person bereits befreit worden war. Diese wurde an den Rettungsdienst übergeben.
Durch die Feuerwehr wurde die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr abgesichert und der Abschleppdienst unterstützt. Anschließend wurde die Fahrbahn gereinigt und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.


Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

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