Gefahrenverhütungsschau in Schulen, Kitas und Versammlungsstätten durchgeführt

Auf Drängen des Wehrführers und 1. Regionalverbandsbrandmeisters Christian Ziegler, der im Regionalverband Saarbrücken als ständiger Vertreter des Brandinspekteurs für den Vorbeugenden Brandschutz verantwortlich ist,  wurde in Absprache mit dem Feuerwehrsachbearbeiter der Gemeinde Heusweiler, Herrn Stefan Groß, die gesetzlich vorgeschriebene Gefahrenverhütungsschau nach der Saarländischen Gefahrenverhütungsschau-Verordnung in Angriff genommen. 

Rund 35 gefahrenverhütungsschaupflichtige Gebäude und Anlagen gibt es in der Gemeinde Heusweiler. Für die Gefahrenverhütungsschau ist per Gesetz eine Kommission einzuberufen, die sich aus einem Vertreter der Gemeinde, einem Vertreter der Unteren Bauaufsicht im Regionalverband und einem Vertreter der Feuerwehr zusammensetzt. Die Betreiber der Anlagen und Gebäude werden vor der Begehung von der Gemeinde angeschrieben und müssen bei der Begehung anwesend sein. Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Kommission Herrn Stefan Groß, Feuerwehrsachbearbeiter und zuständig für die Verwaltung der Schulen und Kindergärten, Frau Anna Sobota von der Unteren Bauaufsicht im Regionalverband und zuständig für die Gemeinde Heusweiler, Herr Michael Sinnwell, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Heusweiler, Wehrführer Christian Ziegler und seinem Stellvertreter Dirk Ziegler, sowie für die gemeindeeigenen Gebäude Herr Stefan Servatius vom Amt für die Zentrale Gebäudewirtschaft (ZGW) der Gemeinde Heusweiler. An insgesamt 4 Terminen wurden die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, Schulen, Sport- und Turnhallen, nichtgemeindliche Kindergärten und Versammlungsstätten wie das Dorfgemeinschaftshaus in Holz begangen.

Fast vorbildlich kann man die Einhaltung und Umsetzung der bauaufsichtlich vorgeschriebenen oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften angeordneten brandschutztechnischen Maßnahmen in den gemeindeeigenen und nichtgemeindlichen Kindertagesstätten bezeichnen. In den gemeindeeigenen Schulen und Versammlungsstätten musste das eine oder andere jedoch bemängelt werden, wie z.B. fehlende Fluchtwegebeschilderung, falsch platzierte Feuerlöscher, nachzurüstende Rauchmelder und Feuerschutztüren oder nicht freigehaltene Fluchtwege. Die Behebung der Mängel wurde angeordnet und dem Betreiber zur Beseitigung eine Frist gesetzt.

Bereits in der Planung für 2016 ist die durchzuführende Gefahrenverhütungsschau in Heimen und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen, Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 100 Gastplätzen (in Gebäuden) und Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Betten. Die betroffenen Einrichtungen und Gewerbebetriebe werden rechtzeitig, mindestens jedoch 10 Tage vor der Gefahrenverhütungsschau von der Gemeinde Heusweiler angeschrieben.

Geschrieben von Dirk Ziegler am Donnerstag, 08. Oktober 2015. Fotos: Dirk Ziegler