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Berschweiler

Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörigen, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung erteilt werden zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t, auch mit Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt.

Bei der gestrigen Anhörung der Wehrführer des Regionalverbandes bei dem Sicherheitsdezernenten der Stadt Saarbrücken Harald Schindel, ist unser Wehrführer Christian Ziegler einstimmig als erster Regionalverbandsbrandmeister des Regionalverbandes Saarbrücken vorgeschlagen worden.

Durch die Novellierung des SBKG (Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland) wurde das Amt des Regionalverbandsbrandmeisters neu geschaffen.

Bürgermeister Thomas Redelberger lädt die Wehrführung, die Löschbezirksführer mit ihren Stellvertretern, die Fachbereichsleiter und stellv. Fachbereichsleiter und alle weiteren Funktionsträger der Feuerwehr Heusweiler zu der diesjährigen, letzten Dienstbesprechung am 30.11.2013 um 19:00 Uhr in den großen Sitzungssaal des Rathauses ein.

Tagesordnung:

Die Löschbezirke Heusweiler und Berschweiler wurden in die Kutzhofer Strasse alarmiert, dort sollte sich eine Katze auf einem Dach in einer Notlage befinden. Während der Anfahrt erfolgte jedoch der Einsatzabbruch.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges, amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

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