Motorsägen-Ausbildung startet im November
Das Selbsterwerben und die Aufarbeitung von Brennholz in Wäldern für den heimischen Kamin oder die Heizungsanlage erfreut sich schon seit einigen Jahren großer Beliebtheit und hat sich zu einem regelrechten Boom entwickelt. Diese Arbeiten, insbesondere aber der Umgang mit der Motorsäge, sind nicht ganz ungefährlich. So sterben jährlich etliche Personen durch unsachgemäßes Hantieren mit der Motorsäge oder Nichtbeachten von Unfallverhütungsvorschriften und Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Sicherheitskleidung und Schutzausrüstung.
Die Zeiten in denen Selbsterwerber von Brennholz in Bermuda-Shorts und Flip-Flops und dem oftmals nicht vorhandenen Fachwissen und Sicherheitsgedanken Brennholz in unseren Wäldern aufarbeiten sind Gott sei Dank vorbei. So gestattet z.B. der Saar Forst seit Januar 2009 die Aufarbeitung von Holz im Staatswald nur, wenn der Selbsterwerber im Besitz von einem sogenannten Motorsägen-Führerschein (Berechtigung zum Führen einer Motorsäge) ist und mit einer kompletten persönlichen Schutzausrüstung und einem Erste-Hilfe-Set ausgestattet ist. Diese erforderliche Berechtigung kann in einer 2-tägigen Ausbildung z.B. an der Waldarbeiterschule des Saarlandes von jedermann erworben werden.
Diese schon seit Jahrzehnten bei der Feuerwehr erforderliche Ausbildung zum Führen von Motorsägen dient bei der Feuerwehr sicherlich nicht dem Selbsterwerb und der Aufarbeitung von heimisch benötigtem Brennholz oder dem Aufarbeiten von Schwenkerholz für das nächste Feuerwehrfest. Die Ausbildung zum Motorsägen-Führer in der Feuerwehr erfüllt nur einen Zweck: Als Berechtigung zum Führen einer Motorsäge bei der technischen Hilfeleistung - also bei allen Einsatzlagen der Feuerwehr bei denen die Motorsäge als Einsatzmittel zum Einsatz kommt. "Baum droht umzustürzen", "Baum in Oberleitung" oder "Baum auf Fahrbahn" sind die häufigsten Einsatzszenarien mit denen die Feuerwehr, insbesondere bei den in den letzten Jahren zunehmenden Unwettererscheinungen mit Sturmböen, Starkregen, Hagel und Schneelast, konfrontiert wird und das Einsatzmittel Motorsäge zum Einsatz kommt. Dies sind i.d.R. Einsätze die im Verfahrensrecht unter dem Begriff "Gefahr im Verzug" stehen und ein unverzügliches Handeln der Feuerwehr erfordern, da diese Schadenslagen Gefahr für Leib und Leben oder die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen. Der störende, zu hoch gewachsene oder aus Altersgründen zu entfernende Baum im heimischen Garten gehört nicht zu den Aufgaben einer Feuerwehr, es sei denn es handelt sich auch hier um "Gefahr im Verzug".
Die Feuerwehr Heusweiler verfügt aktuell über 78 ausgebildete Motorsägen-Führer. Die stetig steigende Anzahl von technischen Hilfeleistungen bei denen das Einsatzmittel Motorsäge zum Einsatz kommt macht es auch erforderlich den Personenkreis an Feuerwehr-Motorsägen-Führer stetig zu erweitern. In Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband wird am 15. und 16.11. und am 29. und 30.11.2013 ein Motorsägen-Lehrgang unter dem Ausbildungsmotto Eine gute Ausbildung gibt Sicherheit und trägt maßgeblich zum Einsatzerfolg bei für Angehörige der Feuerwehr Heusweiler angeboten. Beide Lehrgangstermine sind bereits seit Monaten ausgebucht und mit jeweils 24 Teilnehmern gut belegt. Auch bei der Feuerwehr sind Grundsätze und Regeln, hier insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften beim Einsatz mit der Motor- oder Elektrokettensäge zu beachten. Diese Grundsätze und Regeln werden den jeweils 24 Teilnehmern an einem Freitagabend in der Theorie im Gerätehaus Eiweiler vermittelt. Im praktischen Teil, der sich über einen ganzen Samstag erstreckt, werden Schnitttechniken, insbesondere bei unter Spannung stehendem Holz an einem Spannungssimulator auf dem Gelände der Firma Holzverwertung Müller GbR auf dem ehemaligen Gelände der Grube Reisbach vermittelt. Der Spannungssimulator sowie die Ausbilder werden vom Landesfeuerwehrverband gestellt.
Wir wünschen den Kameradinnen und Kameraden schon heute eine erfolgreiche Teilnahme.
Lesen Sie hier mehr zu unserem Ausbildungsangebot im Herbst und Winter 2013.