Fahrausbildung erfolgreich abgeschlossen
Aufgrund der Saarländischen Fahrberechtigungsverordnung (SFBerVO) vom 16. November 2012 können Feuerwehrangehörige, die schon mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist eine Einweisung von insgesamt 10 Stunden durch einen Fahrlehrer oder eine dazu berechtigte Person, die den Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule besucht hat, sowie eine praktische Prüfung.
Die Ausbildung begann mit einem Einführungstag im Gerätehaus in Kutzhof. Hier wurden die Teilnehmer von Christian Moritz-Spengler vom Löschbezirk Kutzhof sowie von Normen Nagel vom Löschbezirk Wahlschied in das Führen von Einsatzfahrzeugen theoretisch eingewiesen.
Normen Nagel führte augrund seines Berufes als Fahrlehrer bei der Fahrschule Nagel die praktische Einweisung sowie auch die Prüfung durch. Somit konnten am 25.01. und am 08.02.2015 jeweils 2 Prüfungen durchgeführt werden.
Teilgenommen haben Christian Hemmer vom Löschbezirk Berschweiler sowie Benedikt Hoffmann, Julius Hoffmann und Simon Peter vom Löschbezirk Lummerschied. Alle vier Teilnehmer haben die Prüfungen erfolgreich absolviert.
Zum Abschluss der Fahrausbildung beglückwünschte Normen Nagel die Teilnehmer und überreichte ihnen die Einweisungs- und Prüfbescheinigung.
Die Wehrführung dankte allen vier Teilnehmern sowie den Ausbildern Christian Moritz-Spengler und Normen Nagel für das zusätzlich erbrachte Engagement für die Feuerwehr Heusweiler.